Erben und Schenken

Aus unserer täglichen Beratungspraxis kennen wir die Fragestellungen von Unternehmern und Privatperso- nen im Zusammenhang mit Schenkungen und Erbschaften, z.B.:

„Ich möchte meine Gesellschaftsanteile an Angehörige übertragen. Wie kann eine Schenkungsteuerfestsetzung vermieden oder zumindest reduziert werden?“

„Mein Ehepartner und ich haben vor vielen Jahren ein Berliner Testament abgeschlossen. Ich habe gehört, dies ist aus erbschaftsteuerlicher Sicht ungünstig. Können Sie mir etwas dazu sagen?“

Mein Immobilienvermögen möchte ich gleichmäßig und möglichst steuerneutral an meine Kinder übertragen. Welche Möglichkeiten habe ich? Und welchen steuerlichen Wert besitzen die Immobilien überhaupt?“

„Mein Nachlass soll geordnet abgewickelt werden. Welche Möglichkeiten der Testamentsvollstreckung gibt es?“


Auf diese und weitere Fragen geben wir Ihnen gerne Antworten und bringen Ihr Anliegen voran.

Wir unterstützen Sie z.B. in den Bereichen:

  • Steuerliche Beratung zu vorweggenommener Erbfolge insbesondere bei Unternehmensbeteiligungen und Immobilien.
  • Beratung zur steueroptimierten Testamentsgestaltung
  • Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen
  • Erstellung von Schenkungsteuererklärungen
  • Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung