Wen wir beraten

Das Steuerrecht weist zahlreiche Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten auf. In vielen Sachverhalten und Lebenssituationen müssen neben steuerrechtlichen Vorschriften zusätzlich Regelungen des Sozialversicherungsrechts, des Arbeitsrechts, des Gesellschaftsrechts oder des Erbrechts beachtet und in die Gestaltung einbezogen werden.

Ob Sie als Unternehmen, Freiberufler, Privatperson oder Verein unsere Leistungen in Anspruch nehmen – wir bieten Ihnen die „klassischen“ Leistungen einer Steuerberatungskanzlei und zusätzlich Beratung zu angrenzenden rechtlichen Fragestellungen.